Private Osterfeuer in Halstenbek und Rellingen: Das ist zu beachten
Nicht jeder möchte zu den großen Osterfeuern mit Hunderten Besuchern. Manch Gartenbesitzer lädt an Karsamstag gern aufs eigene Grün ein. In den Gemeinden Halstenbek und Rellingen sind private Osterfeuer am Karsamstag (30. März) unter bestimmten Umständen erlaubt, aber anmeldepflichtig. Was bei diesen Brauchtumsfeuern zu beachten ist – unsere Redaktion hat es zusammengefasst.
So melden Sie die Feuer in den Baumschulgemeinden an
In Halstenbek gehen die Anmeldungen ans Bürgerbüro, Gustavstraße 6 in Halstenbek, oder per Mail an buergerbuero@halstenbek.de – und zwar mindestens fünf Tage im Voraus. In Rellingen können private Osterfeuer über das Bürgerportal angemeldet werden. Außerdem ist eine Anzeige bei Frau Ramcke telefonisch unter (04101) 564 189 oder per E-Mail an d.ramcke@rellingen.de möglich.
Zur Anmeldung gehört neben Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, die das Feuer meldet, auch der genaue Ort, Tag und Zeitpunkt des geplanten Feuers, sowie die Angabe der Art und Menge des Brennmaterials. Beim Feuer muss eine erwachsene Person als Aufsicht inklusive einer Mobiltelefonnummer benannt werden, die jederzeit erreichbar sein muss, während das Feuer brennt.
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Es darf nur Buschwerk verbrannt werden: gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt, Holz. Auf keinen Fall lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz. Vor dem Anzünden muss das Brennholz umgeschichtet werden, um Kleintiere zu schützen, die sich eventuell dort verkrochen haben. Die Nachbarschaft darf durch den Rauch nicht belästigt werden. Auch der Brandschutz ist sicherzustellen: Das Feuer muss beaufsichtigt und darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollkommen gelöscht sind. Bei starkem Wind oder Inversionswetterlagen darf kein Osterfeuer gezündet werden. Sollte starker Wind aufkommen, muss es sofort gelöscht werden.
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Die Gemeinden weisen darauf hin, dass über das Osterwochenende entsprechende Kontrollen stattfinden werden. Das Nichteinhalten der Auflagen ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht. Für die Anmeldung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Ostern ist der Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, zuständig.