Ostertradition im Garten – Bürgern drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld
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Stand: 22.03.2024, 08:05 Uhr
Von: Kim von Harling
Zu Ostern schaut das Ordnungsamt mit einem ganz besonderen Fokus in die Gärten der Republik – und das kann teuer werden.
Dortmund – Die Blumen blühen, die Tage werden länger und die Temperaturen steigen langsam – der Frühling steht vor der Tür. Damit rückt auch das Osterfest näher. Aber Vorsicht: Eine Tradition ist durchaus mit Vorsicht zu genießen. Und damit ist nicht der perfekte Osterbrunch samt unverzichtbarer Produkte gemeint.
Ostertradition im Garten – Bürgern droht bis zu 5000 Euro Bußgeld
Die Rede ist vom Osterfeuer. Dieses ist hierzulande besonders beliebt. Dabei werden alte Hölzer, abgefallenes Geäst und gerne auch mal Blätter ins Feuer getrieben. Das Problem: Private Osterfeuer, wie selbstverständlich sie auch abgehalten werden, unterliegen strengen Regeln – wenn sie überhaupt erlaubt sind. Solltest du ohne Genehmigung ein Osterfeuer abbrennen, kann dich das bis zu 5000 Euro kosten.
Ohnehin bieten einige Städte öffentliche Osterfeuer an. Alleine in Dortmund finden 16 Veranstaltungen statt. Ob ein Osterfeuer im eigenen Garten erlaubt ist oder nicht, hängt tatsächlich stark von der Region ab, in der man lebt. Selbst innerhalb der Bundesländer entscheiden Landkreise und Kommunen selbst, welche Regeln in Sachen Feuer gelten.
Osterfeuer im eigenen Garten: So hoch sind die Bußgelder
Heißt konkret: Bevor du dich entschließt, ein großes Osterfeuer zu veranstalten, solltest du dich informieren, ob eine Genehmigung nötig ist. In der Regel ist das Ordnungsamt die zuständige Behörde. Allgemein regelt das Naturschutzgesetz, was erlaubt ist und was nicht. Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen für das illegale Entzünden von Feuer vor:
- Bayern: bis 2500 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 1500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
- Brandenburg: bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
- Bremen: bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
- Hamburg: bis zu 5000 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 2500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 5000 Euro in Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten
- Niedersachsen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten / bis zu 1500 Euro in Landschaftsschutzgebieten
- Nordrhein-Westfalen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
- Rheinland-Pfalz: bis zu 2556,46 Euro in Naturschutzgebieten
- Saarland: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
- Sachsen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
- Thüringen: bis zu 2500 Euro in Naturschutzgebieten
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein führen keinen Bußgeldkatalog zu dieser Thematik.
Wenn du zu den Glücklichen gehörst, die eine Genehmigung erhalten haben, kannst du ein Osterfeuer in deinem Garten abhalten . Dabei gelten jedoch einige Regeln.
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Osterfeuer im eigenen Garten: Diese Regeln gelten
Die Feuerstelle muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum nächstgelegenen Wald haben. Auch Bäume, Hecken, Gartenhäuser und Holzzäune dürften nicht in der Nähe des Feuers stehen. Außerdem muss das Osterfeuer mit einem nicht brennbarem Material umrundet werden, dazu zählen zum Beispiel Steine.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt zusätzliche Sicherheitstipps für das Osterfeuer:
- Nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden. Zum Schutz der Tierwelt muss das Brennmaterial vor dem Anzünden umgeschichtet werden.
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst freihalten.
- Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger sollten vermieden werden.
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt am Feuer stehen.
- Strohballen als Sitzmöglichkeit unbedingt vermeiden – diese fangen schnell Feuer.
- Feuerstelle nur verlassen, wenn sie vollständig erkaltet ist.
Übrigens: Wenn sich deine Nachbarn durch den Rauch, Funkenflug oder Geruch belästigt fühlen, hilft keine Genehmigung mehr. Dann musst du das Feuer höchstwahrscheinlich löschen. Solltest du all diese Rahmenbedingungen, Regeln und Tipps berücksichtigen, steht einem gemütlichen Osterfeuer nichts mehr im Wege.