Was sich für Autofahrer im neuen Jahr alles ändert
Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Hier ein Überblick darüber, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist, von teurerem Sprit über die steigende NoVA bis hin zu Änderungen bei der Führerscheinklasse B.
Spritpreis zieht um fast 10 Cent anAls Folge der Steuerreform verteuert sich ab Juli 2022 der Spritpreis durch eine CO2-Abgabe (fossile Brennstoffe werden mit 30 Euro pro Tonne CO2 besteuert), der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Ein regionaler Klimabonus soll dafür einen Ausgleich bringen. Dieser besteht aus zwei Teilen: Einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und zusätzlich einem Regionalausgleich für jene, die auf das Auto angewiesen sind.
Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort 200 Euro.
NoVA für die meisten Verbrenner wir teurerWeiters kommt es mit dem neuen Jahr zu Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen. Die NoVA steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021, rechnet der ÖAMTC vor.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 wird für alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, ein Malus fällig (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Ab 2022 beträgt der Malus 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).
Bis zu 60 Prozent NoVA!Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Liter Diesel oder rund 16 Liter Benzin - also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
„Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw“, so der ÖAMTC. Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Motorbezogene Versicherungssteuer steigt für vieleDie motorbezogene Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Seit 29.11.2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.
Sachbezugsregelung bei Firmenautos wird verschärftZu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen (Anmerkung: Rund zwei Drittel der Pkw-Neuzulassungen entfallen auf Firmenautos): Wer dieses auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Ab 1. Jänner beträgt der Sachbezug für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 135 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, 1,5 Prozent (maximal 720 Euro monatlich). Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, sind es 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.