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Lebensmittelwarnung erneut ausgeweitet: Diese weiteren Keks-Sorten können Metallfremdkörper enthalten

Lebensmittelwarnung erneut ausgeweitet Diese weiteren KeksSorten können 
Metallfremdkörper enthalten
Bereits am vergangenen Freitag hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über Rückrufe von zahlreichen Keks-Sorten informiert. Jetzt liegen für weitere Produkte Lebensmittelwarnungen vor. Diese Sorten sollten demnach ebenso ni

Inhaltsverzeichnis

Lebensmittelwarnungen für zahlreiche Keks-Sorten

Am vergangenen Freitag (16. Februar 2024) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über sein Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ über Rückrufe von mehreren Keks-Sorten informiert – auch im Saarland. Gleichzeitig wurde vor dem Verzehr der betroffenen Produkte gewarnt. Der Grund: mögliche Metallfremdkörper in den Keksen.

Vorausgegangen war ein Produktrückruf des Lebensmittelherstellers Banketbakkerij Merba B.V. aus den Niederlanden. Am Freitagabend folgte dann eine große Ausweitung der Lebensmittelwarnung. Zu dem Zeitpunkt wurde bekannt, dass deutlich mehr Keks-Sorten von der Warnung betroffen sind, als ursprünglich angenommen.

Produktrückrufe erneut ausgeweitet

Mit Stand vom gestrigen Mittwoch (21. Februar 2024) weitete das Bundesamt die Lebensmittelwarnung auf weitere Produkte aus. Demzufolge sind vier weitere Sorten von Rückrufen (auch im Saarland) betroffen. Nachfolgend findet ihr die jüngsten Angaben dazu.

Betroffene Keks-Sorten bei Netto

  • Biscoteria Soft Baked Cookies mit Vollmilch-, Zartbitter- u. weißer Schokolade 210g – MHD 12.12.2024 – L2334703
  • Biscoteria Soft Baked Cookies mit Weißer Schokolade & Zitronenöl 210g – MHD 13.12.2024 – L2334809
  • Biscoteria Triple Chocolate Cookies mit Vollmilch-, Zartbitter- & Weißer Schokolade 200g – MHD 12.12.2024 – L2334710

So sehen die betroffenen Verpackungen aus. Fotos: lebensmittelwarnung.de

Betroffene Keks-Sorten bei Penny

  •  COVO Classic Cookies 225 g – MHD 13.12.2024 – L2334810

So sieht die (bei Penny verkaufte) betroffene Verpackung aus. Foto: lebensmittelwarnung.de

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Wer eines der betroffenen Produkte gekauft hat, kann den Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises in die jeweilige Einkaufsstätte zurückgeben. Das ist auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich.

Verwendete Quellen:– lebensmittelwarnung.de– eigene Berichte

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