2020 wurde humanitäres Bleiberecht 2.500 Mal erteilt


Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat in der Debatte um die Abschiebungen von Minderjährigen nach Georgien und Armenien betont, dass die Gerichte in diesen Fällen die Möglichkeit der Gewährung eines humanitären Bleiberechts geprüft haben und er als Minister hier kein Spielraum habe. Es sei nicht an ihm darüber zu entscheiden, sondern die Asylbehörde und in weiterer Folge die Gerichte, sagte Nehammer in der "ZiB2" Freitagabend.
2020 ist rund 2.500 Mal humanitäres Bleiberecht gewährt worden und damit sogar deutliche mehr als in den Jahren davor (1.900 in den Jahren 2018 und 2019). Die Hälfte der Fälle wurde vom Bundesasylamt in erster Instanz und die andere Hälfte vom Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden. Damit hätten im aktuellen Fall die Gerichte das Kindeswohl berücksichtigt, betonte Nehammer. Es würde das Asylrecht ad absurdum führen, wenn er als Minister die Entscheidungen der Höchstgerichte nicht anerkennen würde. Und gleichzeitig wäre es allen Betroffenen, die sich den Urteilen beugen müssen, gegenüber ungerecht.