ELTIFs bieten neue Chancen für langfristige Investments
Long-Term Investment Funds, kurz ELTIF, ermöglichen es Privatanlegern, sich an Infrastrukturprojekten, nicht börsennotierten Firmen oder Privat-Debt-Finanzierungen zu beteiligen. Die ELTIF-Verordnung regelt unter anderem die Zulassung der Fonds, zulässige Rechtsformen und die Laufzeit.
Im Januar 2024 trat die überarbeitete europäische "Long-Term Investment Funds"-Verordnung in Kraft. Über sie können Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) auch privaten Interessenten langfristige Anlagemöglichkeiten anbieten, die sich nicht auf Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen beziehen. Bei diesen alternativen Investmentfonds (AIF) handelt es sich häufig um Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen (Private Equity), alternative Fremdkapitalfinanzierungen (Private Debt) für Mittelständler oder langfristige Infrastrukturprojekte, etwa aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.
Welche Voraussetzungen hat die Zulassung eines inländischen AIF als ELTIF?
Gemäß Art. 5 Absatz 1 ELTIF-Verordnung ist sowohl ein Antrag auf Zulassung als ELTIF als auch gemäß Art. 5 Absatz 2 ein Antrag zur Genehmigung der Verwaltung eines ELTIF notwendig. Beide Anträge sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einzureichen, unabhängig davon, ob der AIF-Manager (AIFM) aus einem anderen EU-Staat stammt.
Welche Unterlagen sind für einen ELTIF-Antrag nötig?
Zu den erforderlichen Unterlagen zählen die Anlagebedingungen, Angaben zum Verwalter und der Verwahrstelle. Bei Vertrieb an Kleinanleger sind zusätzlich die Vereinbarung mit der Verwahrstelle und eine Beschreibung der Anlegerinformationen sowie Beschwerdenregelungen einzureichen. Bei Master-Feeder-Strukturen, die sich durch die zentrale Verwaltung mehrerer Fonds durch eine KVG auszeichnen, kommen weitere spezifische Dokumente hinzu.
Die Genehmigung zur Verwaltung eines ELTIF setzt eine schriftliche Vereinbarung mit der Verwahrstelle, Angaben zu Auslagerungsvereinbarungen in Bezug auf den Investmentfonds sowieInformationen über die Anlagestrategien, das Risikoprofil und andere Merkmale der AIF, für deren Verwaltung der EU-AIFM zugelassen ist.
Welche Anforderungen muss eine KVG für die Verwaltung eines ELTIF erfüllen?
Eine KVG benötigt zwingend eine Erlaubnis gemäß §§ 20 Abs. 1, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Verwaltung eines ELTIF. Die Registrierung gemäß § 2 Absatz 4 KAGB reicht hierzu nicht aus. Falls die Erlaubnis bereits den gewünschten Anlageschwerpunkt und Anlegerkreis abdeckt, ist keine Erweiterung notwendig. Andernfalls muss vor Antragstellung für die ELTIF-Verwaltung eine Erlaubniserweiterung beantragt werden.
In welcher Rechtsform sind ELTIFs in Deutschland zulassungsfähig?
Die Rechtsform eines ELTIF richtet sich nach dem KAGB, sofern die ELTIF-Verordnung keine speziellen Regelungen enthält. Somit sind alle nach KAGB zulässigen Rechtsformen möglich. Nationale Vorschriften, die diese Form einschränken, finden keine Anwendung, da die ELTIF-Verordnung Vorrang genießt. Hier die möglichen Alternativen auf einen Blick:
Wann liegt ein offener, wann ein geschlossener ELTIF vor?
Ein ELTIF gilt als offen, wenn Anleger ihre Anteile vor der Liquidations- oder Auslaufphase zurückgeben können (§ 338a KAGB). Andernfalls ist er geschlossen. Die ELTIF-Verordnung macht hierzu keine spezifische Vorgabe.
Wird ein ELTIF durch den "Liquidity Window Mechanismus" automatisch geöffnet?
Nein, ein Fonds mit Liquidity Window Mechanismus bleibt geschlossen. Dieser ermöglicht lediglich den Verkauf über einen Zweitmarkt und vermittelt keinen Rücknahmeanspruch gegenüber dem ELTIF. "Art. 1 Absatz 2 Unterabsatz 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 694/2014 stellt dabei ausdrücklich klar, dass die Tatsache, dass die Anteile eines AIF auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden können und vom AIF nicht zurückgekauft oder zurückgenommen werden, bei der Feststellung, dass es sich um einen offenen AIF handelt, nicht berücksichtigt werden", stellt die Bafin klar.
Gibt es eine maximale Laufzeit für ELTIFs?
Die Laufzeit eines geschlossenen ELTIFs, der auch an Privatanleger vertrieben wird, darf maximal 30 Jahre betragen. Offene ELTIFs haben keine Laufzeitgrenze, da Rückgaben jederzeit möglich sind.
Was bedeutet die Mindesthaltedauer bei ELTIFs?
Die Mindesthaltedauer ist die Zeit, in der Anleger ihre Anteile nicht zurückgeben dürfen. Sie beginnt mit dem Anteilserwerb und gilt für alle Anleger einheitlich.
Sind für ELTIFs Halbjahresberichte erforderlich?
Nein. Die ELTIF-Verordnung verlangt keine Halbjahresberichte. Stattdessen sind nur Jahresberichte vorgeschrieben. Eine nationale Pflicht zur Erstellung eines Zwischenberichts bleibt hiervon unberührt.