ELTIF 2.0: Ein AIF mit EU-Passport für Privatanleger
Für Alternative Investment Funds nach EU/EWR-Recht besteht die Möglichkeit des Passportings in andere EU/EWR-Länder, allerdings nur an professionelle Anleger. Eine der Ausnahmen ist der sogenannte ELTIF.
Der EU-Passport ist bei Alternative Investment Funds (AIF) auf professionelle Anleger beschränkt. Eine Ausnahme stellen bestimmte spezialisierte Fondstypen dar, der European Long-Term Investment Funds (ELTIF), der Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EUSEF) und der Europäische Risikokapitalfonds (EUVECA).
Diese Fonds können ohne zusätzliche Zulassung auch an Privatanleger vertrieben werden.
Von Nischenprodukt zum Wachstumsmarkt
Die ursprüngliche ELTIF-Verordnung wurde 2015 von der EU eingeführt. Aufgrund zahlreicher Einschränkungen blieb das Produkt am Markt jedoch weitgehend erfolglos. Mit der Einführung der überarbeiteten Verordnung, bekannt als ELTIF 2.0, wurde das Konzept jedoch grundlegend vereinfacht und attraktiver gestaltet.
Experten schätzen das Potential des ELTIF nun als erheblich ein, da es Privatanlegern im EWR den Zugang zu alternativen Investments erleichtert und damit einen wichtigen Wachstumsmarkt adressiert.
Wesentliche Verbesserungen
Mit der Reform verfolgt die EU das Ziel, den Zugang zu Kapital für Sektoren wie Infrastruktur, Private Equity und Immobilien zu sichern und gleichzeitig das Produkt für Anleger und Fondspromotoren attraktiver zu gestalten.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Erweiterung des Anlagespektrums: Investitionen ausserhalb der EU sind nun erlaubt, ebenso Investments in UCITS und AIF.
- Gelockerte Diversifizierungsanforderungen: Fonds können flexibler zusammengesetzt werden.
- Verbesserter Zugang für Privatanleger: Es gibt keine Vorgaben mehr zu einem Mindestvermögen der Anleger, und auch eine Einrichtung im Vertriebsland ist nicht mehr erforderlich.
- Option zur vorzeitigen Kapitalentnahme: Anleger können unter bestimmten Bedingungen frühzeitig auf ihr investiertes Kapital zugreifen, was die Attraktivität für Privatanleger zusätzlich erhöht.
Neue Chancen für Fondsgründer und Asset Manager
Die Vereinfachungen von ELTIF 2.0 eröffnen innovative Möglichkeiten für Fondsgründer, insbesondere auch für Schweizer Asset Manager.
Das optimierte Produkt könnte sich als wichtiger Baustein im Bereich alternativer Investments etablieren und den Marktzugang zu Privatanlegern im gesamten EWR erheblich verbessern.
Liechtenstein: Attraktives Domizil
Liechtenstein ist als Fondsdomizil bestens für die Gründung von ELTIFs durch Schweizer Asset Manager geeignet. Das dynamische Wachstum des Fondsdomizils ist vor allem auf die Spezialisierung auf Private-Label-Fonds zurückzuführen, die einen erheblichen Anteil des Marktes ausmachen.
Dies spiegelt sich unter anderem in den wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen wider, die besser auf die Bedürfnisse mittelgrosser und kleinerer Asset Manager sowie Family Offices zugeschnitten sind als an vielen anderen europäischen Standorten.
Liechtenstein bietet ein umfassend auf diese Zielgruppen abgestimmtes Ökosystem und profitiert von seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
Warum Fondspromotoren Liechtenstein bevorzugen
Bei der Wahl Liechtensteins als Fondsdomizil nennen Fondspromotoren regelmässig drei entscheidende Vorteile:
1. Schnelligkeit der Prozesse2. Zugänglichkeit und Dialogbereitschaft der Finanzmarktaufsicht (FMA)3. Hervorragende Service- und Verwaltungsqualität
Effiziente und schnelle Prozesse
Ein herausragendes Beispiel für die Effizienz in Liechtenstein ist die Time-to-Market: Während an anderen bekannten Fondsplätzen die Fondsgründung bis zu einem Jahr dauern kann, geschieht diese in Liechtenstein innert weniger Wochen.
Die FMA spielt dabei eine Schlüsselrolle, da sie Genehmigungen in der Regel innerhalb von vier bis fünf Tagen erteilt – deutlich schneller als die gesetzlichen Höchstfristen von 10 bis 20 Arbeitstagen, die praktisch nie ausgeschöpft werden.
Auch bei regulatorischen Anfragen und Anträgen im laufenden Fondsbetrieb überzeugt die FMA durch schnelle Reaktionszeiten. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich und erleichtert die Arbeit sowohl für Verwaltungsgesellschaften als auch für Asset Manager.
Pluspunkt direkte Kommunikation
Die FMA zeichnet sich zudem durch ihre Gesprächsbereitschaft aus: Termine können kurzfristig vereinbart werden, was direkte Klärungen ermöglicht, während andere Regulierungsbehörden oft ausschliesslich auf schriftliche Kommunikation setzen.
Gerade bei einer neuen Produktkategorie kann die direkte Kommunikation ein entscheidender Vorteil in Bezug auf Zeit und Kosten sein.
David Gamper ist seit 2014 Geschäftsführer des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband und seit 2020 Mitglied des Stiftungsrates der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV Liechtenstein. Vor seiner Tätigkeit beim LAFV arbeitete er als Vermögensberater und -verwalter und später in Führungspositionen in Österreich, Italien und Liechtenstein.