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Bei Fonds- und ETF-Zuwächsen Vorabpauschale: Bescheinigung der Bank gut aufbewahren

Bei Fonds und ETFZuwächsen Vorabpauschale Bescheinigung der Bank gut 
aufbewahren
Nichts am Depot verändert, keine Gewinne realisiert und trotzdem vom Fiskus zur Kasse gebeten worden? 2024 war das bei vielen Anlegern Realität. Doch die Vorabpauschale gibt's unter Umständen zurück.

Anfang des Jahres Post von Ihrem Depotanbieter erhalten? Wer Fonds- oder ETF-Anteile hält, dürfte darin die Bescheinigung über die sogenannte Vorabpauschale sowie die Info über in dem Zusammenhang einbehaltene Steuerbeträge gefunden haben. Die Bescheinigung sollten Anlegerinnen und Anleger gut aufbewahren, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Sie könnte für die Steuererklärung 2024 noch relevant werden.

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