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Corona Impftermin Rheinland-Pfalz: Anmeldung, Hotline und wichtige Infos

Wann und wo kann ich mich in Rheinland-Pfalz gegen Corona impfen lassen? Wir geben Infos rund um die Anmeldung, Impftermine, Prioritäten und was es zu beachten gilt.  

Die Impfzentren in Rheinland-Pfalz haben am 7. Januar ihre Arbeit aufgenommen. Wie in allen Bundesländern erhalten zunächst Menschen, die nach der Einstufung der Bundesregierung zur Personengruppe mit "höchster Priorität" zählen, eine Impfung gegen das Coronavirus. 

Überblick

Hier erhalten Sie einen Überblick, wer zur Prioritätengruppe bei der Corona-Impfung gehört, wie die Terminvergabe in Rheinland-Pfalz erfolgt und wie die Impfung abläuft.

Prioritäten beim Impftermin: Wer wird wann geimpft?

Wer wann gegen COVID-19 geimpft wird, ist in Rheinland-Pfalz wie in allen Bundesländern nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Corona-Impfverordnung; CoronaImpfV) festgelegt, die auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert Koch-Institut basiert.

Die Reihenfolge beim Impftermin richtet sich nach einer Priorisierung von Personengruppen, die ein hohes Erkrankungsrisiko haben oder einen Kontakt zu Risikopatienten haben. Eine Auflistung der Priorisierung der Personengruppen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums

 In der ersten Phase können sich nur Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe angehören, anmelden. Hierzu gehören:

  • Menschen, die über 80 sind.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind oder selbst behandelt werden.
  • Personen, die bei ambulanten Pflegediensten arbeiten und regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, Hierzu gehören Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, ambulante Palliativstationen oder Impfzentren.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht (beispielsweise Krebs- oder Transplantationspatienten).
Wie werde ich benachrichtigt?

Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz erhalten keine personalisierte Einladung für den Impftermin, sondern müssen sich selbst über eine kostenlose Hotline oder online für einen Impftermin anmelden. Dabei werden direkt die beiden Termine für die Erst- und die Zweitimpfung vergeben. 

Anmeldung: Hotline für den Impftermin

Für die telefonische Terminvergabe zur Corona-Impfung hat die Landesregierung eine zentrale Hotline eingerichtet. Seit dem 4. Januar ist eine Anmeldung unter der regionalen Hotline 0800 57 58 100 montags bis freitags von 7 bis 23 Uhr möglich, an den Wochenenden von 10 bis 18 Uhr. Diese Telefonnummer ist kostenlos und auch für hörbehinderte Menschen barrierefrei mit Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung über den Tess-Relay-Service zu erreichen. Die Terminvergabe wird auf postalischem Weg bestätigt. Der Brief enthält weitere Unterlagen, unter anderem ein Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung.

Impftermin online beantragen

Neben der telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht auch die Möglichkeit, sich online einen Impftermin für die erste und zweite Corona-Impfung im jeweils zuständigen Impfzentrum zu reservieren. Die Anmeldung erfolgt auf folgender Internetseite: www.impftermin.rlp.de. Bei der Online-Terminvergabe bekommen Sie Ihre Terminbestätigung per E-Mail zugesandt.

Doppeltermin für zwei Personen/Paare

Zwei Personen oder Paare können in Rheinland-Pfalz einen Doppeltermin zur Corona-Impfung beantragen, wenn beide Personen für die Impfung zugelassen sind, also den entsprechenden priorisierten Gruppen angehören. Auf dem Registrierungsformular wählen Sie dazu die Option "Ich möchte einen Doppeltermin für zwei Personen beantragen" aus.

Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen 

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung. Geimpft wird dort entweder durch ein mobiles Impfteam oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.

Noch keine Lösung gibt es in Rheinland-Pfalz für Senioren, die zu Hause leben, aber gesundheitlich nicht in der Lage sind, ein Impfzentrum aufzusuchen. Ursprünglich war geplant, dass Hausärztinnen und Hausärzte bettlägerige Senioren zu Hause impfen. Mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist das jedoch nicht möglich. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hofft, dass es mit der Zulassung des Impfstoffes von Moderna bald möglich sein wird, Patienten zu Hause zu impfen – ob durch die Hausärzte oder die mobilen Impfteams, ist noch nicht geklärt. Derzeit sind die mobilen Impfteams nur für Alten- und Pflegeheime eingeplant.

Impftermin absagen

Ihren Impftermin können Sie unter der Rufnummer 0800 57 58 100 absagen oder per Mail an absage(at)impfdokumentation-rlp.de. Es können dabei nur Terminpaare abgesagt werden, da der 1. und der 2. Impftermin gemeinsam für Sie reserviert werden. Bereits vergebene Termine können aus organisatorischen Gründen nicht verschoben werden. Sie müssen in diesem Fall beide Termine stornieren und neu vereinbaren.

Geben Sie bei Ihrer Absage Ihre Vorgangsnummer (die Sie bei der Online-Registrierung erhalten haben) oder Ihre Impfnummer an. Die Impfnummer finden Sie auf dem Terminbestätigungsschreiben oben rechts unter dem QR-Code.

Liste der Impfzentren in Rheinland-Pfalz

Aus logistischen Gründen erfolgt die Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz nach dem Wohnortprinzip. Jeder Postleitzahlenbereich ist einem Impfzentrum zugeordnet, eine freie Auswahl ist derzeit nicht möglich.

Die 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren befinden sich an diesen Standorten (Landkreis – Ortsgemeinde): 

  • Altenkirchen – Wissen 
  • Ahrweiler – Grafschaft-Gelsdorf
  • Alzey-Worms – Alzey
  • Bad Dürckheim
  • Bad Kreuznach – Bad Sobernheim
  • Bernkastel-Wittlich – Wittlich
  • Birkenfeld – Idar-Oberstein (Nahbollenbach)
  • Bitburg-Prüm – Bitburg
  • Cochem-Zell – Landkern
  • Donnersbergkreis – Kirchheimbolanden
  • Frankenthal
  • Germersheim, Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz – Wörth am Rhein Industriegebiet am Oberwald
  • Kaiserslautern Stadt und Kreis – Kaiserslautern Werksgelände Opel
  • Koblenz – Koblenz-Oberwerth
  • Kusel
  • Ludwigshafen am Rhein
  • Mainz – Mainz-Gonsenheim
  • Mainz-Bingen – Ingelheim
  • Mayen-Koblenz – Polch
  • Neustadt an der Weinstraße
  • Neuwied – Oberhonnefeld
  • Pirmasens und Südwestpfalz – Pirmasens
  • Rhein-Hunsrück-Kreis – Simmern
  • Rhein-Lahn-Kreis – Lahnstein
  • Rhein-Pfalz-Kreis – Schifferstadt
  • Speyer
  • Trier und Trier-Saarburg – Trier
  • Vulkaneifel – Hillesheim
  • Westerwaldkreis – Hachenburg
  • Worms
  • Zweibrücken

Die Wege in den Impfzentren sind ebenerdig oder mit Aufzügen erreichbar. Spezifische Nachfragen zur Barrierefreiheit in dem für Sie zuständigen Impfzentrum können Sie an die Kreis- oder Stadtverwaltung richten. Zum Impftermin können Sie eine Begleitperson mitbringen.

Mit Fahrdienst oder Taxi ins Impfzentrum 

Menschen über 80, die weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dem eigenen Auto ein Impfzentrum aufsuchen können und niemanden haben, der helfen könnte, können lokale Fahrdienste in Anspruch nehmen. Etwa 80 "Bürgerbusse" wurden in rheinland-pfälzischen Orts- und Verbandsgemeinden eingerichtet, um ganze Landkreise flächendeckend mit einem kommunalen Fahrdienst zu versorgen. Eine Übersicht über die "Bürgerbusse Rheinland-Pfalz" finden Sie unter: www.buergerbus-rlp.de.

In vielen Gemeinden gibt es zudem ehrenamtliche Fahrdienste. Eine Liste mit allen bisher bekannten Anlaufstellen finden Sie hier: www.zusammenland.rlp.de.

Auch eine Anfahrt mit dem Taxi ist möglich. Die rheinland-pfälzischen Krankenkasse folgen der Empfehlung des GKV Spitzenverbandes und übernehmen die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum für gesetzlich Versicherte sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit MZ, aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MG G
  • Pflegegrad 4 oder 5

Für die Erstattung ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung von der Hausärztin oder dem Hausarzt notwendig.

Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?

In den Impfzentren von Rheinland-Pfalz gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.

Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt: 

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung
  • Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
  • nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Impfbescheinigung in Papierform)
  • Krankenversicherungskarte
  • Terminbestätigung
  • Aufklärungsbogen (nur zum 1. Impftermin
  • Nebenwirkungskarte (nur zum 2. Impftermin)
  • Medikationsplan, sofern Sie mehrere Medikamente einnehmen
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt

Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.

Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.

Aktuell wird der von BioNTech/Pfizer entwickelte Impfstoff verimpft. Für den vollen Impfschutz sind bei diesem Impfstoff zwei Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand sieben Tage nach der zweiten Impfung.

Am 6. Januar 2021 erhielt auch der Impfstoff der Firma Moderna von der Europäischen Kommission die Zulassung. In absehbarer Zeit ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe anderer Hersteller zu rechnen.

Weitere Informationen zu Anmeldung und Terminvergabe für die Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz erhalten Sie über das Landesportal Rheinland-Pfalz. 

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