Höchstgerichte könnten Reformen von FPÖ und ÖVP ausbremsen
Der Verfassungsgerichtshof hob bereits maßgebliche Reformen von Türkis-Blau auf. Scharfe Integrations- und Sozialmaßnahmen einer FPÖ-ÖVP-Regierung könnten ein ähnliches Schicksal erleiden. Auch die Judikatur der EU-Gerichte könnte eine Hürde sein.
Eine „neue Ära“ für Österreich kündigte FPÖ-Chef Herbert Kickl an, falls es zu einer blau-türkisen Bundesregierung kommen sollte. Seine Partei will scharfe Maßnahmen gegen Zuwanderer erlassen und Österreicher bei Sozialleistungen bevorzugen. Die direkte Demokratie soll ausgebaut werden. Verfolgt Blau-Türkis diese Pläne, dürfte weniger der Protest der Opposition und Zivilgesellschaft für sie eine Hürde sein als das Verfassungsrecht und der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Das Höchstgericht hat bereits wesentliche Reformen aufgehoben, die von Türkis-Blau unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erlassen wurden. Folgt der VfGH seiner bisherigen Judikatur, könnten auch Reformen einer FPÖ-ÖVP-Regierung für verfassungswidrig erklärt werden.
Kopftuchverbot und Sozialhilfe
Vor allem große Teile der türkis-blauen Integrations- und Migrationsmaßnahmen hielten einer Prüfung nicht stand. Das von ÖVP und FPÖ erlassene Kopftuchverbot an Volksschulen untersagte „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Diese Vorschrift ziele de facto nur auf Musliminnen ab und verstoße gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staats, urteilte der VfGH im Dezember 2020.