TV-Rechte-Zoff mit der DFL: Jetzt zieht DAZN vors Gericht
Der Internet-Sender DAZN hat im Streit mit der DFL nach eigenen Angaben die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeschaltet. Diesen erwarteten Schritt im Konflikt um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga bestätigte ein Unternehmenssprecher.
Der Gang vor das Schiedsgericht ist in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen und wurde von den Bietern akzeptiert.
Der Streit war ausgebrochen, nachdem die DFL nach dpa-Informationen bei der Auktion vor zwei Wochen das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. Dessen Konkurrent DAZN behauptet, die DFL habe damit sein deutlich lukrativeres Angebot abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war. Das Rechte-Paket B ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien.
DFL: Angebot von DAZN nicht ausschreibungskonform
Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden, erklärte der Ligaverband. Die DFL weise den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein, „entschieden zurück“.
Der Streit soll damit nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen nun juristisch geklärt werden. Verfahren vor dem Schiedsgericht laufen in aller Regel so ab, dass die Streitparteien jeweils einen unparteilichen und unabhängigen Schiedsrichter benennen. Diese beiden wiederum wählen zusammen einen Vorsitzenden Schiedsrichter aus.
Streit soll nun von Schiedsrichtern geklärt werden
Das dreiköpfige Schiedsgericht soll für eine einvernehmliche Beilegung des Streits sorgen. Ist das nicht möglich, entscheidet es wie ein ordentliches Gericht.
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Dieser Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Ein Schiedsverfahren dauert in der Regel kürzer als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, da es nur in einer Instanz geführt wird. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Millionen-Zahlungen hatte 2020 insgesamt fast ein halbes Jahr gedauert. (dpa/fs)