Streit um TV-Rechte mit DFL: DAZN zieht vor Schiedsgericht
Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden, erklärte der Ligaverband. Die DFL weise den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein, „entschieden zurück".
Schiedsspruch hat gleich Wirkung wie rechtskräftiges Urteil
Der Streit soll damit nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen nun juristisch geklärt werden. Verfahren vor dem Schiedsgericht laufen in aller Regel so ab, dass die Streitparteien jeweils einen unparteilichen und unabhängigen Schiedsrichter benennen. Diese beiden wiederum wählen zusammen einen Vorsitzenden Schiedsrichter aus. Das dreiköpfige Schiedsgericht soll für eine einvernehmliche Beilegung des Streits sorgen. Ist das nicht möglich, entscheidet es wie ein ordentliches Gericht.