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Fußball-Bundesliga: DAZN zieht im TV-Rechte-Streit vor Gericht

FußballBundesliga DAZN zieht im TVRechteStreit vor Gericht
Der milliardenschwere Streit um den Verkauf der TV-Rechte der Fußball-Bundesliga kommt vor Gericht. Der Sportsender DAZN kündigte diesen Schritt an und droht der Deutschen Fußballliga mit einem jahrelangen Verfahren.

Stand: 26.04.2024 17:30 Uhr

Der milliardenschwere Streit um den Verkauf der TV-Rechte der Fußball-Bundesliga kommt vor Gericht. Der Sportsender DAZN kündigte diesen Schritt an und droht der Deutschen Fußballliga mit einem jahrelangen Verfahren.

Der Streit um die Auktion der TV-Rechte der Fußball-Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Internet-Sportsender DAZN geht vor Gericht. "Angesichts der mangelnden Reaktion der DFL auf unsere Beschwerde über die unrechtmäßige Vergabe von Rechtepaket B wird DAZN den Rechtsweg beschreiten, um die Vergabe des Pakets zu erreichen", sagte ein Sprecher des weltweit tätigen Medien-Unternehmens der Nachrichtenagentur dpa.

DAZN will in der Auseinandersetzung mit der DFL nun offenbar alle juristischen Mittel ausschöpfen. "Der Rechtsweg kann sich über Jahre hinziehen, beginnend mit einer Klage vor einem Schiedsgericht und möglicherweise über mehrere Instanzen vor deutschen Zivilgerichten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs", sagte der DAZN-Sprecher.

Streit um Vorlage einer Bankgarantie

In dem Streit geht es um das Paket B für Live-Spiele im Pay-TV. Es ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Die anderen Live-Spiele sind in den Pay-TV-Paketen C mit den Topspielen am Samstag um 18.30 Uhr und dem Supercup sowie D mit den Sonntagsspielen enthalten. Zusammen sind das 113 Live-Spiele.

Laut dpa beabsichtigt DAZN nun sogar, sich komplett aus der TV-Ausschreibung der Fußball-Bundesliga zurückzuziehen, wenn der Internet-Sender das Paket nicht bekommt. Das Verkaufsverfahren für die audiovisuellen Medienrechte der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga war zuvor unterbrochen worden. Grund war das Fehlen einer Bankgarantie von DAZN. Das Unternehmen hatte beklagt, dass die geforderte Bankbürgschaft nicht innerhalb von 24 Stunden zu erlangen sei und sie nachgereicht. Nach Ansicht der DFL war das aber zu spät.

Für das lukrative TV-Rechte-Paket hat nach Angaben der dpa dann der Pay-TV-Sender Sky den Zuschlag erhalten, der deutlich weniger als DAZN geboten haben soll. Demnach habe DAZN rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten - also rund 1,6 Milliarden Euro für die Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29. Über diesen Zeitraum von vier Jahren gerechnet soll das Angebot sogar rund 300 Millionen Euro über dem der Konkurrenz gelegen haben.

DAZN-Ausstieg könnte für DFL zum Problem werden

Im Falle eines juristischen Sieges der DFL gegen DAZN würde sich der Internet-Sender dem Vernehmen nach komplett aus der Bundesliga-Ausschreibung zurückziehen, weil das Verhalten der DFL völlig irrational und intransparent sei. Für die DFL könnte der Ausstieg von DAZN aus dem Bieterverfahren ein Problem darstellen: Bei der Auktion der weiteren Pakete würde ein finanzstarker Konkurrent fehlen, der im Wettbieten die Preise in die Höhe treiben kann. Ob die Liga dann - wie bei der bislang letzten TV-Rechte-Ausschreibung - 4,4 Milliarden Euro für vier Jahre erlösen kann, erscheint fraglich. 

DFL: "Für Verfahren gut aufgestellt"

Die DFL veröffentlichte angesichts der angekündigten Klage ein Statement mit fünf Punkten "zur Klarstellung". Darin heißt es: "Sollte DAZN die Schiedsklage einreichen, ist die DFL für ein solches Verfahren gut aufgestellt. Die DFL erwartet im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit, die im allseitigen Interesse liegt, dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren."

Inhaltlich wies die DFL sämtliche Vorwürfe des Streamingdienstes zurück. "Die Angebote der DAZN Limited waren nicht ausschreibungskonform und wurden deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Das von DAZN nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändert an der Entscheidung über die anderweitige Vergabe nichts." Für die von DAZN geforderte Rücknahme der Entscheidung gebe es keine Grundlage und keine Berechtigung, schrieb die DFL weiter. Allen Interessenten seien "die Bedingungen in der Auktion" bekannt gewesen.

Die DFL weise zudem den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt informiert gewesen zu sein, "entschieden zurück". Nach Angaben des Verbandes gab es "mehrfach Gesprächsangebote" an DAZN. "Die von DAZN öffentlich angeführte 'mangelnde Reaktion der DFL' ist nicht nachvollziehbar", schrieb die DFL.

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