Studienbeihilfe wird erhöht und reformiert - news
Die Studienbeihilfe wird ab September um 8,5 bis zwölf Prozent erhöht. Das kündigte ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek bei einer Pressekonferenz heute an.
Außerdem wird die Altersgrenze für den Bezug um drei Jahre auf 33 bzw. 38 Jahre erhöht und die Berechnungsweise reformiert. Erleichterungen gibt es für Berufstätige („Selbsterhalter“), zudem steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug, und die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt.
Die Höchstbeihilfe liegt künftig bei 923 Euro pro Monat und damit etwas niedriger als die Mindestsicherung (978 Euro). Studierende dürfen aber vergleichsweise mehr dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Förderung zu riskieren (15.000 Euro/Jahr).
Berechnung wird einfacherEinfacher soll die Berechnung der Beihilfe werden. Bisher wurde dafür von einer fiktiven Höchstbeihilfe ausgegangen, von der je nach Vorliegen bestimmter Umstände Geld abgezogen wurde. Künftig wird von einem Grundbetrag von 335 Euro ausgegangen, zu dem bestimmte Zuschläge dazugerechnet werden.
Die jeweiligen Kriterien ändern sich nicht (z. B. eigener Wohnsitz, höherer Beitrag für Studierende ab 24 bzw. 27, Zuschlag für Kinder). Unverändert bleiben auch die Anspruchsvoraussetzungen wie soziale Förderungswürdigkeit (abgesehen von der höheren Einkommensgrenze), Studienerfolg (Erbringung einer bestimmten Studienleistung, maximal zwei Studienwechsel) und maximale Studiendauer (Regelstudienzeit plus ein Semester).
ÖH: Schritt richtig, aber zu wenigZuletzt war die Höchststudienbeihilfe 2017 nach zehn Jahren Pause um 18 Prozent erhöht worden. Derzeit beträgt die durchschnittliche Studienförderung 510 Euro im Monat, insgesamt beziehen etwa 46.400 Studierende eine Beihilfe.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bezeichnete die Maßnahmen in einer Aussendung als „Schritt in die richtige Richtung“ – für die Bekämpfung von Studierendenarmut sei das aber zu wenig.